AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Privaten Europa-Gymnasiums Berlin
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen dem Privaten Europa-Gymnasium Berlin (PEG Berlin) und den Erziehungsberechtigten der Schüler. Durch die Anmeldung des Kindes akzeptieren die Erziehungsberechtigten diese AGB.
2. Vertragsgegenstand
Das PEG Berlin verpflichtet sich, den Schülern eine hochwertige schulische Bildung zu bieten, die auf das Erreichen der allgemeinen Hochschulreife abzielt. Der Schulvertrag umfasst Unterricht, Betreuung und weitere pädagogische Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Ersatzschulen.
3. Schul- und Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet in der Regel von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 16:00 Uhr statt. Die genauen Zeiten richten sich nach dem individuellen Stundenplan. Ferien und Feiertage richten sich nach der Berliner Schulordnung.
4. Aufnahme und Vertragsabschluss
Die Aufnahme eines Schülers erfolgt nach positiver Prüfung der Anmeldeunterlagen und einem persönlichen Gespräch. Die Anmeldung ist mit der Bestätigung durch die Schule und der Zahlung der Aufnahmegebühr verbindlich.
5. Schulgebühren und Zahlungsbedingungen
- Schulgebühren: Die Schulgebühren werden jährlich basierend auf dem Bruttoeinkommen der Erziehungsberechtigten berechnet und können in monatlichen Raten bezahlt werden.
- Zahlungsfristen: Die Schulgebühr ist monatlich im Voraus bis zum 3. eines jeden Monats fällig.
- Verzug: Bei Zahlungsverzug von mehr als 7 Tagen wird eine Mahngebühr in Höhe von 15 € pro Mahnung erhoben. Bei wiederholtem Verzug behält sich die Schule das Recht vor, den Schulvertrag zu kündigen.
6. Pflichten der Erziehungsberechtigten und des Schülers
- Meldepflicht: Änderungen der Adresse oder Kontaktinformationen müssen unverzüglich mitgeteilt werden.
- Verhaltensregeln: Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, ihre Kinder zur Einhaltung der Schul- und Hausordnung anzuhalten. Wiederholte Verstöße können zur Kündigung des Vertrags führen.
- Krankmeldungen: Bei Fernbleiben des Schülers ist die Schule umgehend zu informieren. Bei Prüfungen oder Klausuren muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
7. Datenschutz
Die Schule erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Die Daten werden ausschließlich für schulische Zwecke verwendet und ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
8. Haftung
Die Schule haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für den Verlust persönlicher Gegenstände der Schüler wird ausgeschlossen. Für von Schülern verursachte Schäden sind die Erziehungsberechtigten haftbar.
9. Kündigung des Schulvertrags
- Ordentliche Kündigung: Der Vertrag läuft grundsätzlich bis zum Abschluss der letzten Jahrgangsstufe, kann jedoch von den Erziehungsberechtigten bis zum 30. April eines Schuljahres zum Ende des Schuljahres (31. Juli) gekündigt werden.
- Außerordentliche Kündigung: Eine außerordentliche Kündigung durch die Schule ist bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Schulordnung oder bei Zahlungsverzug möglich.
- Kündigungsfristen: Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
10. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck entsprechende, gesetzlich zulässige Regelung.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin.